Verantwortlicher für den Betäubungsmittelverkehr (BTM-Verantwortlicher)

Fachliche Voraussetzungen für den BTM-Verantwortlichen

Welche Voraussetzungen sind nötig, um als Verantwortlicher für den Betäubungsmittelverkehr, der so genannte BTM-Verantwortliche, agieren zu können? Nun, laut § 6 Sachkenntnis im Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln wird der Nachweis erbracht durch das Zeugnis über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann im Groß- und Außenhandel in den Fachbereichen Chemie oder Pharma und durch die Bestätigung einer mindestens einjährigen praktischen Tätigkeit im Betäubungsmittelverkehr.

Darüber hinaus fordert die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in aller Regel eine entsprechende Schulung, die verschiedene Institute deutschlandweit anbieten. Eine Liste sendet die Bundesopiumstelle gerne zu. Einer dieser Anbieter ist die gmPlan GmbH. Im Seminar „Umgang und Handel mit Betäubungsmittel sowie Grundstoffen“ vermitteln Ihnen unsere BTM-Experten. Mehr Informationen finden Sie hier.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de